Presse und News
Januar 2012: Revisionssichere SiGeROM-Vorlagen
Mit der schrittweisen bzw. zeitnahen Aktualisierung und Erweiterung der SiGeROM-Voragen werden die Dokumente zur Verbesserung der Qualitätssicherung revisionssicherer gestaltet. Das macht sich hauptsächlich in der Kopf- und Fußzeile bemerkbar. In der Kopfzeile wird nun immer links oben der Bauherr und und rechts oben das Bauvorhaben stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Schritt 1.1 die dafür vorgesehenen Felder ausfüllen. In der Fußzeile wird neben dem Dateinamen, dem Revisonsstand, Datum und Seitenzahl auch durchgängig Ihre Firma erscheinen. Hierzu ist es wichtig, dass Sie Ihr Benutzerprofil im Menü "Einstellungen" eingegeben haben. Darüber hinaus können Sie natürlich auch weiterhin die Vorlagen nach Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Klicken Sie hierzu einfach die entsprechende Datei mit der rechten Maustaste an und wählen die im Kontext-Menü die Option "Vorlage bearbeiten".
Januar 2012: Adressen der Arbeitsschutzbehörden
Im Schritt 1.2 der SiGeROM können Sie für den Standort Ihrer Baustelle die zuständige Arbeitsschutzbehörde recherchieren und sich die dazugehörige Adresse anzeigen lassen. Das ist z.B. die Vorankündigung von Bedeutung. Bedingt durch organisatorische Umstrukturierungen oder Umzüge haben sich in einigen Bundesländern entsprechende Änderungen ergeben. Diese wurde zeitnah in der SiGeROM berücksichtigt. Die Adressen stehen Ihnen derzeit mit Stand 01/2012 zur Verfügung.
Dezember 2011: Fachbeitrag zur AHO-Honorarempfehlung
Das Heft Nr. 15 des AHO zur Leistungsbeschreibung und Honorarempfehlung für die SiGeKo-Tätigkeit wurde in Rahmen einer 2. Auflage umfangreich überarbeitet (wir berichteten) Die daraus abzuleitenden Konsequenzen können Sie in der Fachbibliothek der Schritte 2.1 bis 2.4 nachlesen (AHO-Praxishilfe.pdf)
Dezember 2011: Protokolle für betriebssichere Arbeits- und Schutzgerüste
Möchten Sie als Koordinator die Auftragnehmer bei der Erfüllung Ihrer Arbeitsschutzpflichten unterstützen, können Sie Ihnen Dokumentvorlagen, wie z.B. Montageanweisungen zur Verfügung stellen. Diese finden Sie im Schritt 9.2. Hier wurde das Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste aktualisiert und ein Verankerungsprotokoll neu aufgenommen.
Oktober 2011: Fortbildung für Koordinatoren
Ein wunder Punkt für viele Koordinatoren ist die Frage nach der arbeitsschutzfachlichen Weiterbildung. Während es für manchen SiGeKo so scheint, als ob sich beim Arbeitsschutz auf Baustellen in den letzten Jahren nicht viel getan hat, zeigt die Realität allerding erstaunliche Neuerungen z.B. hinsichtlich des Arbeitsstättenrechts oder zum Thema Gerüste. In einem ersten Schritt sollte ein Koordinator daher z.B. an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen. Hier werden wichtige Impulse für die eigene Qualifizierung gegeben. Darauf aufbauend können Seminare von Kammern, Unfallversicherungsträgern und anderen Weiterbildungsträgern angenommen werden. Hier gilt es, aus der Vielfalt der Angebote das Passende zu finden. Für die Fortbildung kann sich der Koordinator den modernen Medien bedienen. E-Learning-Angebote gibt es hierzu z.B. im Rahmen des SiGeKo-Fortbildungssystems unter www.arbeitssschutzakademie.de.
September 2011: Sicherung von Baugruben und Gräben
Zu den regelmäßig vorzufindenen Mängeln im Tiefbau gehört die nicht sicherheitsgerechte und teilweise vorschriftswidrige Arbeit in Gruben und Gräben durch unzureichende Verböschung oder fehlerhafte Verwendung von Verbaumaterialien. So starb am am 27.09.11 ein 39-jähriger Mann bei Kanalarbeiten. Sein 25 Jahre alter Kollege wurde bei dem Unglück schwer verletzt. Die beiden Männer verlegten Rohre für eine Biogasanlage auf einem Bauernhof, als die nicht bzw. nicht ausreichend gesicherten Wände des mehrere Meter tiefen Erdschachts einstürzten. Der 39-jährige Arbeiter wurde dabei komplett von dem schweren Lehmboden begraben, er starb noch am Unfallort. Sein Kollege wurde bis zur Brust verschüttet, er erlitt schwere Verletzungen.
Für die Koordination nach Baustellv ist die Sicherung von Gräben und Baugruben eine gewerkübergreifende Schutzmaßnahme, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen darin tätig werden. Daher ist zu beachten, dass Gruben- und Grabenwände grundsätzlich ab 1,25 m Tiefe durch Verbau oder Abböschung abzusichern sind. Die Sicherung ist so lange aufrecht zu erhalten, bis die Gefährdung beseitigt wird, also bis zur Verfüllung der Baugrube. Außerdem ist ein lastfreier Schutzstreifen von 60 cm zu berücksichtigen.
August 2011: Beleuchtung auf Baustellen
Vom Ausschuss für Arbeitsstätten wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) be- bzw. überarbeitet. Der Teil 8 der ASR behandelt ergänzende Anforderungen für Baustellen. Danach sind auf Baustellen in Gebäuden und im Freien sie Arbeitsplätze und Verkehrswege mindestens mit den folgenden Beleuchtungsstärken zu beleuchten.
- Allgemeine Beleuchtung, Verkehrswege: 20 lx
- Grobe Tätigkeiten, z. B.: Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren: 50 lx
- Normale Tätigkeiten, z. B.: Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel: 100 lx
- Feine Tätigkeiten, z. B.: anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen: 200 lx.
August 2011: Anforderungen an Flucht- und Rettungswege auf Baustellen
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ wurde im Juni 2011 um den Punkt 10 "Ergänzende Anforderungen für Baustellen" ergänzt. Darin wird u.a. dass Fluchtwege, die nicht erkennbar ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen oder deren Verlauf sich während der Baumaßnahme wesentlich ändert oder unübersichtlich ist, mit einer Fluchtwegbeschilderung gekennzeichnet sein müssen. Außerdem ist in diesen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich.
Die Fluchtwegkennzeichnung hat zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte zu erfolgen. Der Flucht- und Rettungsplan kann mit Baustelleneinrichtungsplänen oder Baustellenordnungen verbunden und an einer zentralen Stelle, z. B. dem sogenannten „Schwarzen Brett“, witterungsgeschützt ausgehängt sein. Der vollständige Text der ASR kann auf den Seiten der BAuA eingesehen werden. (www.baua.de)
Die Fluchtwegkennzeichnung hat zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte zu erfolgen. Der Flucht- und Rettungsplan kann mit Baustelleneinrichtungsplänen oder Baustellenordnungen verbunden und an einer zentralen Stelle, z. B. dem sogenannten „Schwarzen Brett“, witterungsgeschützt ausgehängt sein. Der vollständige Text der ASR kann auf den Seiten der BAuA eingesehen werden. (www.baua.de)
August 2011: Qualifikation für Baumaschinenführer
Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. wurde im Rahmen einer Branchenvereinbarung der Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft (ZUMBau) gegründet. Er entwickelt gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten. Derzeit angeboten werden Qualifizierungen zum geprüften Turmdrehkranführer, Bagger- und Laderfahrer, Teleskopfahrer, Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen, Abbruchbagger-/Longfrontbaggerfahrer.
Den Unternehmen soll damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung des Personals an die Hand gegeben. Dies bietet beste Gewähr, dass der Mitarbeiter neben unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetzen besitzt und hilft im Schadenfall, Organisationsverschulden zu vermeiden
Nähere Informationen über die zugelassenen Prüfungsstätten: www.zumbau.org
Den Unternehmen soll damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung des Personals an die Hand gegeben. Dies bietet beste Gewähr, dass der Mitarbeiter neben unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetzen besitzt und hilft im Schadenfall, Organisationsverschulden zu vermeiden
Nähere Informationen über die zugelassenen Prüfungsstätten: www.zumbau.org
Juli 2011: BG-Informationen für Warnkleidung überarbeitet
Die BGI/GUV-I 8591 "Warnkleidung", in der die Regelungen für den Einsatz von Warnkleidung am Arbeitsplatz erklärt sind, wurde überarbeitet und durch einige Anhänge mit Checklisten zur Auswahl und zum Einkauf, sowie Ablaufdiagrammen zur Gefährdungsermittlung ergänzt. Die Broschüre enthält Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtern sollen. Darüber hinaus umfasst die BGI/GUV-I 8591 Kapitel zur Schutzkleidung gegen Regen, das bestimmungsgemäße Tragen von Warnkleidung, die Pflege und Wartung von Warnkleidung und zu Herstellerinformationen. Download unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8591.pdf
Mai 2011: Auswirkungen der DGUV-Vorschrift 2
Am 1. Januar 2011 trat die DGUV-Vorschrift 2 in Kraft. Sie löst die bisherige BG-Vorschrift (BGV A2) ab, mit der Berufgenossenschaften die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelten. Hintergrund für die Änderung der Vorschrift war die Einführung einer bundesweiten und branchenübergreifenden Regelung. Für die Unternehmen, die bei der BG Bau versichert sind, stehen verschiedene Betreuungsmodelle zur Wahl: Regelbetreuung (mit bis zu 10 Beschäftigen oder mit mehr als 10 Beschäftigten) bzw. alternative Betreuung (mit bis zu 10 Beschäftigten oder mit 11 bis 50 Beschäftigte). Die neue Vorschrift hat auf die Koordination nach BaustellV kaum Auswirkungen. Zwar verspricht man sich mit den neuen Vorgaben eine flexiblere und damit effektivere Betreuung der Unternehmen, doch schon das Favorisieren der alternativen Betreuung ("Unternehmermodell") durch die BG lässt für die nahe Zukunft keine spürbare Änderung / Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes erwarten.
April 2011: Erschienen: Praxishilfe zur Honorarermittlung für Koordinationsleistungen
Die zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage des AHO-Heftes Nr. 15 ist erschienen und kann über das Online-Bestellformular des AHO (www.aho.de) beschafft werden. Für viele Koordinatoren bildet das Heft Nr. 15 des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) die Orientierung für ihre Angebote. Auch die SiGeROM basiert bei der Einteilung der Leistungen auf diesem Heft. Die Kalkulation der Leistungen erfolgte in der SiGeROM allerdings abweichend zur AHO-Empfehlung im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Bauzeit. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Zusatzleistungen bleibt darin erhalten. Die Kalkulation der Leistungen für die SiGe-Planung erfolgt in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten. Für die Ausführungsphase hat man jetzt auch die Bauzeit berücksichtigt. Interessant ist auch, dass der in der SiGeROM gewählte Ansatz der Aufteilung (30% Planung und 70% Ausführung) jetzt auch durch die Umfrageergebnisse des AHO bestätigt wurde.
März 2011: Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen
Im Jahr 2010 ereigneten sich 123 meldepflichtige Arbeitsunfälle beim Aufbau oder der Wartung von Photovoltaikanlagen, davon zwei mit tödlichem Ausgang, so die Zahlen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Die Ursache der meisten Unfälle waren Abstürze vom Dach oder Durchstürze, bedingt durch nicht tragfähige Dacheindeckungen. Tipps zur sicheren Montage von Photovoltaikanlagen bietet nun ein Faltblatt „Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen“ der BG ETEM. Zum Download steht auch der Flyer „Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern“ zur Verfügung, der gemeinsam von der BG ETEM und anderen Berufsgenossenschaften erstellt wurde. (Quelle: bgetem.de)
Juli 2010: Neue Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Mit Wirkung des 27. Juli 2010 trat die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" in Kraft. Sie umfasst sowohl die direkten Gefährdungen der Beschäftigten als Folge direkter Einwirkung der am Arbeitsplatz durch den Arbeitsprozess auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Gefährdungen von Augen und Haut) als auch die sich dabei ergebenden indirekten Gefährdungen. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel als Folge von Reflektionen (Blendwirkung) oder durch Strahlung entstandene Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähige Gemische auftreten. Für die Koordination auf Baustellen bringt die Verordnung keine gravierenden Änderungen mit sich. Denkbare Anwendungsfälle sind Bauvorhaben in Bereichen, in denen UV-, Infrarot- und Laserstrahlen zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Verwendung von Lasermessgeräten ergibt sich für die SiGe-Koordination praktisch keine Änderung zum derzeitigen Stand (siehe auch Datenblatt D 033 "Lasermessgeräte" im Schritt 5.5).
Juli 2010: Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Durch eine Artikelverordnung zum Arbeitsschutz wurde am 26.07.2010 die Arbeitsstättenverordnung geändert. Diese Änderung ist zukünftig auch für Architekten, Fachplaner und Bauingenieure wichtig. Ein neuer § 3 verpflichtet den Arbeitgeber (also ggf. den Bauherrn) für das Einrichten und Betreiben alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen dann Schutzmaßnahmen getroffen werden, die der Verordnung selbst und ihres Anhangs, aber auch dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen. Die Arbeitsstättenverordnung im Volltext finden Sie auf unserer Homepage www.SIDIBLUME.de unter der Rubrik "Rechtsvorschriften".
Juni 2010: Neue technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gleichzeitig lösen sie, je nach Thematik, die alten Arbeitsstättenrichtlinien ab. Am 23.Juni 2010 wurden zwei neue Regeln veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die ASR A3.5 Raumtemperatur (als Ersatz für die bisherige ASR 6) und die ASR A4.4 "Unterkünfte". Bei den Unterkünften handelt es sich nicht um die Bürocontainer oder Bauwagen, sondern um Räume, die den Beschäftigten zu Wohnzwecken in der Freizeit dienen.
Beide Regeln können auf den Seiten der BAuA als pdf-Dateien herunter geladen werden (Startseite -> Themen von A-Z -> Arbeitsstätten -> Arbeitsstättenrecht -> Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)). Außerdem wurden durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung die Geltungsdauer für alle bisherigen Richtlinien, die noch nicht durch eine neue Regel erstetzt wurden, verlängert. Ursprünglich wären sie nur noch bis zum August 2010 gültig gewesen. Diese Frist wurde nun auf den 31.12.2010 verlängert.
Beide Regeln können auf den Seiten der BAuA als pdf-Dateien herunter geladen werden (Startseite -> Themen von A-Z -> Arbeitsstätten -> Arbeitsstättenrecht -> Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)). Außerdem wurden durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung die Geltungsdauer für alle bisherigen Richtlinien, die noch nicht durch eine neue Regel erstetzt wurden, verlängert. Ursprünglich wären sie nur noch bis zum August 2010 gültig gewesen. Diese Frist wurde nun auf den 31.12.2010 verlängert.
März 2010: Aktualisierte Vorlagen für den SiGe-Plan
Wie Sie bereits der E-Mail-Benachrichtigung entnehmen konnten, steht Ihnen ab sofort ein aktualisiertes Aufsatztool für MS-Project zur Verfügung. Darin wurden die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen dem aktuellen Stand angepasst. Insbesondere die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zur Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten oder zur Beurteilung von Absturzgefährdungen haben Eingang in die Kataloge gefunden. Außerdem wurde der Pipelinbau als eine weitere Art von Bauvorhaben mit insgesamt 20 Einzelgewerken hinzugefügt. Um die neue Vorlagedatei auch zu nutzen, müssen Sie in ihrer SiGeROM unter "Einstellungen" den Menüpunkt "Microsoft Project Einstellung" anklicken, anschließend Ihre Version auswählen und schließlich das Feld "Untermenü einfügen" anklicken. Mac-User erhalten als Update die aktualisierten Gesamtkatalog-Dateien. Diese werden in den Schritt 6.1 eingefügt.
Februar 2010: TRBS 2121 Teil 1 - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
Seit Oktober 2002 gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte die Betriebssicherheitsverordnung. Diese Rechtsvorschrift wurde und wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) untersetzt. Im Zusammenhang mit den Gefährdungen von Personen durch Absturz wurde die TRBS 2121 Teil 1 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten.
Erläutert wird in der Technischen Regel u.a., wann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, was ein Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) ist, wie die Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten gestaltet sein müssen, wie Gerüste sicher aufzustellen sind, welche Pflichten Gerüstbesteller, -ersteller und -benutzer haben.
Die Bedeutung der TRBS darf insofern nicht unterschätzt werden, da die Regeln zur Betriebssicherheit grundsätzlich die bislang geltenden staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen abgelöst haben (z.B. Fristen für die Arbeitsmittelprüfung).
Interessant ist, dass der SiGeKo in der TRBS nicht erwähnt wird. Das ist auch fachlich völlig korrekt, denn bei der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten übernimmt ein Koordinator keine Aufgaben. Den Volltext der TRBS 2121 T1 finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) und in der SiGeROM-Fachbibliothek im Schritt 5.3.
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Erläutert wird in der Technischen Regel u.a., wann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, was ein Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) ist, wie die Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten gestaltet sein müssen, wie Gerüste sicher aufzustellen sind, welche Pflichten Gerüstbesteller, -ersteller und -benutzer haben.
Die Bedeutung der TRBS darf insofern nicht unterschätzt werden, da die Regeln zur Betriebssicherheit grundsätzlich die bislang geltenden staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen abgelöst haben (z.B. Fristen für die Arbeitsmittelprüfung).
Interessant ist, dass der SiGeKo in der TRBS nicht erwähnt wird. Das ist auch fachlich völlig korrekt, denn bei der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten übernimmt ein Koordinator keine Aufgaben. Den Volltext der TRBS 2121 T1 finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) und in der SiGeROM-Fachbibliothek im Schritt 5.3.
