Presse und News
Januar 2012: Revisionssichere SiGeROM-Vorlagen
Mit der schrittweisen bzw. zeitnahen Aktualisierung und Erweiterung der SiGeROM-Voragen werden die Dokumente zur Verbesserung der Qualitätssicherung revisionssicherer gestaltet. Das macht sich hauptsächlich in der Kopf- und Fußzeile bemerkbar. In der Kopfzeile wird nun immer links oben der Bauherr und und rechts oben das Bauvorhaben stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Schritt 1.1 die dafür vorgesehenen Felder ausfüllen. In der Fußzeile wird neben dem Dateinamen, dem Revisonsstand, Datum und Seitenzahl auch durchgängig Ihre Firma erscheinen. Hierzu ist es wichtig, dass Sie Ihr Benutzerprofil im Menü "Einstellungen" eingegeben haben. Darüber hinaus können Sie natürlich auch weiterhin die Vorlagen nach Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Klicken Sie hierzu einfach die entsprechende Datei mit der rechten Maustaste an und wählen die im Kontext-Menü die Option "Vorlage bearbeiten".
Januar 2012: Adressen der Arbeitsschutzbehörden
Im Schritt 1.2 der SiGeROM können Sie für den Standort Ihrer Baustelle die zuständige Arbeitsschutzbehörde recherchieren und sich die dazugehörige Adresse anzeigen lassen. Das ist z.B. die Vorankündigung von Bedeutung. Bedingt durch organisatorische Umstrukturierungen oder Umzüge haben sich in einigen Bundesländern entsprechende Änderungen ergeben. Diese wurde zeitnah in der SiGeROM berücksichtigt. Die Adressen stehen Ihnen derzeit mit Stand 01/2012 zur Verfügung.
Dezember 2011: Fachbeitrag zur AHO-Honorarempfehlung
Das Heft Nr. 15 des AHO zur Leistungsbeschreibung und Honorarempfehlung für die SiGeKo-Tätigkeit wurde in Rahmen einer 2. Auflage umfangreich überarbeitet (wir berichteten) Die daraus abzuleitenden Konsequenzen können Sie in der Fachbibliothek der Schritte 2.1 bis 2.4 nachlesen (AHO-Praxishilfe.pdf)
Dezember 2011: Protokolle für betriebssichere Arbeits- und Schutzgerüste
Möchten Sie als Koordinator die Auftragnehmer bei der Erfüllung Ihrer Arbeitsschutzpflichten unterstützen, können Sie Ihnen Dokumentvorlagen, wie z.B. Montageanweisungen zur Verfügung stellen. Diese finden Sie im Schritt 9.2. Hier wurde das Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste aktualisiert und ein Verankerungsprotokoll neu aufgenommen.
Oktober 2011: Fortbildung für Koordinatoren
Ein wunder Punkt für viele Koordinatoren ist die Frage nach der arbeitsschutzfachlichen Weiterbildung. Während es für manchen SiGeKo so scheint, als ob sich beim Arbeitsschutz auf Baustellen in den letzten Jahren nicht viel getan hat, zeigt die Realität allerding erstaunliche Neuerungen z.B. hinsichtlich des Arbeitsstättenrechts oder zum Thema Gerüste. In einem ersten Schritt sollte ein Koordinator daher z.B. an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen. Hier werden wichtige Impulse für die eigene Qualifizierung gegeben. Darauf aufbauend können Seminare von Kammern, Unfallversicherungsträgern und anderen Weiterbildungsträgern angenommen werden. Hier gilt es, aus der Vielfalt der Angebote das Passende zu finden. Für die Fortbildung kann sich der Koordinator den modernen Medien bedienen. E-Learning-Angebote gibt es hierzu z.B. im Rahmen des SiGeKo-Fortbildungssystems unter www.arbeitssschutzakademie.de.
September 2011: Sicherung von Baugruben und Gräben
Zu den regelmäßig vorzufindenen Mängeln im Tiefbau gehört die nicht sicherheitsgerechte und teilweise vorschriftswidrige Arbeit in Gruben und Gräben durch unzureichende Verböschung oder fehlerhafte Verwendung von Verbaumaterialien. So starb am am 27.09.11 ein 39-jähriger Mann bei Kanalarbeiten. Sein 25 Jahre alter Kollege wurde bei dem Unglück schwer verletzt. Die beiden Männer verlegten Rohre für eine Biogasanlage auf einem Bauernhof, als die nicht bzw. nicht ausreichend gesicherten Wände des mehrere Meter tiefen Erdschachts einstürzten. Der 39-jährige Arbeiter wurde dabei komplett von dem schweren Lehmboden begraben, er starb noch am Unfallort. Sein Kollege wurde bis zur Brust verschüttet, er erlitt schwere Verletzungen.
Für die Koordination nach Baustellv ist die Sicherung von Gräben und Baugruben eine gewerkübergreifende Schutzmaßnahme, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen darin tätig werden. Daher ist zu beachten, dass Gruben- und Grabenwände grundsätzlich ab 1,25 m Tiefe durch Verbau oder Abböschung abzusichern sind. Die Sicherung ist so lange aufrecht zu erhalten, bis die Gefährdung beseitigt wird, also bis zur Verfüllung der Baugrube. Außerdem ist ein lastfreier Schutzstreifen von 60 cm zu berücksichtigen.
August 2011: Beleuchtung auf Baustellen
Vom Ausschuss für Arbeitsstätten wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) be- bzw. überarbeitet. Der Teil 8 der ASR behandelt ergänzende Anforderungen für Baustellen. Danach sind auf Baustellen in Gebäuden und im Freien sie Arbeitsplätze und Verkehrswege mindestens mit den folgenden Beleuchtungsstärken zu beleuchten.
- Allgemeine Beleuchtung, Verkehrswege: 20 lx
- Grobe Tätigkeiten, z. B.: Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren: 50 lx
- Normale Tätigkeiten, z. B.: Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel: 100 lx
- Feine Tätigkeiten, z. B.: anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen: 200 lx.
August 2011: Anforderungen an Flucht- und Rettungswege auf Baustellen
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ wurde im Juni 2011 um den Punkt 10 "Ergänzende Anforderungen für Baustellen" ergänzt. Darin wird u.a. dass Fluchtwege, die nicht erkennbar ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen oder deren Verlauf sich während der Baumaßnahme wesentlich ändert oder unübersichtlich ist, mit einer Fluchtwegbeschilderung gekennzeichnet sein müssen. Außerdem ist in diesen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich.
Die Fluchtwegkennzeichnung hat zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte zu erfolgen. Der Flucht- und Rettungsplan kann mit Baustelleneinrichtungsplänen oder Baustellenordnungen verbunden und an einer zentralen Stelle, z. B. dem sogenannten „Schwarzen Brett“, witterungsgeschützt ausgehängt sein. Der vollständige Text der ASR kann auf den Seiten der BAuA eingesehen werden. (www.baua.de)
Die Fluchtwegkennzeichnung hat zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte zu erfolgen. Der Flucht- und Rettungsplan kann mit Baustelleneinrichtungsplänen oder Baustellenordnungen verbunden und an einer zentralen Stelle, z. B. dem sogenannten „Schwarzen Brett“, witterungsgeschützt ausgehängt sein. Der vollständige Text der ASR kann auf den Seiten der BAuA eingesehen werden. (www.baua.de)
August 2011: Qualifikation für Baumaschinenführer
Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. wurde im Rahmen einer Branchenvereinbarung der Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft (ZUMBau) gegründet. Er entwickelt gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten. Derzeit angeboten werden Qualifizierungen zum geprüften Turmdrehkranführer, Bagger- und Laderfahrer, Teleskopfahrer, Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen, Abbruchbagger-/Longfrontbaggerfahrer.
Den Unternehmen soll damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung des Personals an die Hand gegeben. Dies bietet beste Gewähr, dass der Mitarbeiter neben unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetzen besitzt und hilft im Schadenfall, Organisationsverschulden zu vermeiden
Nähere Informationen über die zugelassenen Prüfungsstätten: www.zumbau.org
Den Unternehmen soll damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung des Personals an die Hand gegeben. Dies bietet beste Gewähr, dass der Mitarbeiter neben unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetzen besitzt und hilft im Schadenfall, Organisationsverschulden zu vermeiden
Nähere Informationen über die zugelassenen Prüfungsstätten: www.zumbau.org
Juli 2011: BG-Informationen für Warnkleidung überarbeitet
Die BGI/GUV-I 8591 "Warnkleidung", in der die Regelungen für den Einsatz von Warnkleidung am Arbeitsplatz erklärt sind, wurde überarbeitet und durch einige Anhänge mit Checklisten zur Auswahl und zum Einkauf, sowie Ablaufdiagrammen zur Gefährdungsermittlung ergänzt. Die Broschüre enthält Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtern sollen. Darüber hinaus umfasst die BGI/GUV-I 8591 Kapitel zur Schutzkleidung gegen Regen, das bestimmungsgemäße Tragen von Warnkleidung, die Pflege und Wartung von Warnkleidung und zu Herstellerinformationen. Download unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8591.pdf
Mai 2011: Auswirkungen der DGUV-Vorschrift 2
Am 1. Januar 2011 trat die DGUV-Vorschrift 2 in Kraft. Sie löst die bisherige BG-Vorschrift (BGV A2) ab, mit der Berufgenossenschaften die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelten. Hintergrund für die Änderung der Vorschrift war die Einführung einer bundesweiten und branchenübergreifenden Regelung. Für die Unternehmen, die bei der BG Bau versichert sind, stehen verschiedene Betreuungsmodelle zur Wahl: Regelbetreuung (mit bis zu 10 Beschäftigen oder mit mehr als 10 Beschäftigten) bzw. alternative Betreuung (mit bis zu 10 Beschäftigten oder mit 11 bis 50 Beschäftigte). Die neue Vorschrift hat auf die Koordination nach BaustellV kaum Auswirkungen. Zwar verspricht man sich mit den neuen Vorgaben eine flexiblere und damit effektivere Betreuung der Unternehmen, doch schon das Favorisieren der alternativen Betreuung ("Unternehmermodell") durch die BG lässt für die nahe Zukunft keine spürbare Änderung / Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes erwarten.
April 2011: Erschienen: Praxishilfe zur Honorarermittlung für Koordinationsleistungen
Die zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage des AHO-Heftes Nr. 15 ist erschienen und kann über das Online-Bestellformular des AHO (www.aho.de) beschafft werden. Für viele Koordinatoren bildet das Heft Nr. 15 des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) die Orientierung für ihre Angebote. Auch die SiGeROM basiert bei der Einteilung der Leistungen auf diesem Heft. Die Kalkulation der Leistungen erfolgte in der SiGeROM allerdings abweichend zur AHO-Empfehlung im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Bauzeit. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Zusatzleistungen bleibt darin erhalten. Die Kalkulation der Leistungen für die SiGe-Planung erfolgt in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten. Für die Ausführungsphase hat man jetzt auch die Bauzeit berücksichtigt. Interessant ist auch, dass der in der SiGeROM gewählte Ansatz der Aufteilung (30% Planung und 70% Ausführung) jetzt auch durch die Umfrageergebnisse des AHO bestätigt wurde.
März 2011: Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen
Im Jahr 2010 ereigneten sich 123 meldepflichtige Arbeitsunfälle beim Aufbau oder der Wartung von Photovoltaikanlagen, davon zwei mit tödlichem Ausgang, so die Zahlen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Die Ursache der meisten Unfälle waren Abstürze vom Dach oder Durchstürze, bedingt durch nicht tragfähige Dacheindeckungen. Tipps zur sicheren Montage von Photovoltaikanlagen bietet nun ein Faltblatt „Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen“ der BG ETEM. Zum Download steht auch der Flyer „Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern“ zur Verfügung, der gemeinsam von der BG ETEM und anderen Berufsgenossenschaften erstellt wurde. (Quelle: bgetem.de)
Juli 2010: Neue Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Mit Wirkung des 27. Juli 2010 trat die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" in Kraft. Sie umfasst sowohl die direkten Gefährdungen der Beschäftigten als Folge direkter Einwirkung der am Arbeitsplatz durch den Arbeitsprozess auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Gefährdungen von Augen und Haut) als auch die sich dabei ergebenden indirekten Gefährdungen. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel als Folge von Reflektionen (Blendwirkung) oder durch Strahlung entstandene Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähige Gemische auftreten. Für die Koordination auf Baustellen bringt die Verordnung keine gravierenden Änderungen mit sich. Denkbare Anwendungsfälle sind Bauvorhaben in Bereichen, in denen UV-, Infrarot- und Laserstrahlen zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Verwendung von Lasermessgeräten ergibt sich für die SiGe-Koordination praktisch keine Änderung zum derzeitigen Stand (siehe auch Datenblatt D 033 "Lasermessgeräte" im Schritt 5.5).
Juli 2010: Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Durch eine Artikelverordnung zum Arbeitsschutz wurde am 26.07.2010 die Arbeitsstättenverordnung geändert. Diese Änderung ist zukünftig auch für Architekten, Fachplaner und Bauingenieure wichtig. Ein neuer § 3 verpflichtet den Arbeitgeber (also ggf. den Bauherrn) für das Einrichten und Betreiben alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen dann Schutzmaßnahmen getroffen werden, die der Verordnung selbst und ihres Anhangs, aber auch dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechen. Die Arbeitsstättenverordnung im Volltext finden Sie auf unserer Homepage www.SIDIBLUME.de unter der Rubrik "Rechtsvorschriften".
Juni 2010: Neue technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gleichzeitig lösen sie, je nach Thematik, die alten Arbeitsstättenrichtlinien ab. Am 23.Juni 2010 wurden zwei neue Regeln veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die ASR A3.5 Raumtemperatur (als Ersatz für die bisherige ASR 6) und die ASR A4.4 "Unterkünfte". Bei den Unterkünften handelt es sich nicht um die Bürocontainer oder Bauwagen, sondern um Räume, die den Beschäftigten zu Wohnzwecken in der Freizeit dienen.
Beide Regeln können auf den Seiten der BAuA als pdf-Dateien herunter geladen werden (Startseite -> Themen von A-Z -> Arbeitsstätten -> Arbeitsstättenrecht -> Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)). Außerdem wurden durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung die Geltungsdauer für alle bisherigen Richtlinien, die noch nicht durch eine neue Regel erstetzt wurden, verlängert. Ursprünglich wären sie nur noch bis zum August 2010 gültig gewesen. Diese Frist wurde nun auf den 31.12.2010 verlängert.
Beide Regeln können auf den Seiten der BAuA als pdf-Dateien herunter geladen werden (Startseite -> Themen von A-Z -> Arbeitsstätten -> Arbeitsstättenrecht -> Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)). Außerdem wurden durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung die Geltungsdauer für alle bisherigen Richtlinien, die noch nicht durch eine neue Regel erstetzt wurden, verlängert. Ursprünglich wären sie nur noch bis zum August 2010 gültig gewesen. Diese Frist wurde nun auf den 31.12.2010 verlängert.
März 2010: Aktualisierte Vorlagen für den SiGe-Plan
Wie Sie bereits der E-Mail-Benachrichtigung entnehmen konnten, steht Ihnen ab sofort ein aktualisiertes Aufsatztool für MS-Project zur Verfügung. Darin wurden die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen dem aktuellen Stand angepasst. Insbesondere die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zur Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten oder zur Beurteilung von Absturzgefährdungen haben Eingang in die Kataloge gefunden. Außerdem wurde der Pipelinbau als eine weitere Art von Bauvorhaben mit insgesamt 20 Einzelgewerken hinzugefügt. Um die neue Vorlagedatei auch zu nutzen, müssen Sie in ihrer SiGeROM unter "Einstellungen" den Menüpunkt "Microsoft Project Einstellung" anklicken, anschließend Ihre Version auswählen und schließlich das Feld "Untermenü einfügen" anklicken. Mac-User erhalten als Update die aktualisierten Gesamtkatalog-Dateien. Diese werden in den Schritt 6.1 eingefügt.
Februar 2010: TRBS 2121 Teil 1 - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
Seit Oktober 2002 gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte die Betriebssicherheitsverordnung. Diese Rechtsvorschrift wurde und wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) untersetzt. Im Zusammenhang mit den Gefährdungen von Personen durch Absturz wurde die TRBS 2121 Teil 1 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten.
Erläutert wird in der Technischen Regel u.a., wann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, was ein Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) ist, wie die Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten gestaltet sein müssen, wie Gerüste sicher aufzustellen sind, welche Pflichten Gerüstbesteller, -ersteller und -benutzer haben.
Die Bedeutung der TRBS darf insofern nicht unterschätzt werden, da die Regeln zur Betriebssicherheit grundsätzlich die bislang geltenden staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen abgelöst haben (z.B. Fristen für die Arbeitsmittelprüfung).
Interessant ist, dass der SiGeKo in der TRBS nicht erwähnt wird. Das ist auch fachlich völlig korrekt, denn bei der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten übernimmt ein Koordinator keine Aufgaben. Den Volltext der TRBS 2121 T1 finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) und in der SiGeROM-Fachbibliothek im Schritt 5.3.
Erläutert wird in der Technischen Regel u.a., wann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, was ein Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) ist, wie die Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten gestaltet sein müssen, wie Gerüste sicher aufzustellen sind, welche Pflichten Gerüstbesteller, -ersteller und -benutzer haben.
Die Bedeutung der TRBS darf insofern nicht unterschätzt werden, da die Regeln zur Betriebssicherheit grundsätzlich die bislang geltenden staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen abgelöst haben (z.B. Fristen für die Arbeitsmittelprüfung).
Interessant ist, dass der SiGeKo in der TRBS nicht erwähnt wird. Das ist auch fachlich völlig korrekt, denn bei der Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten übernimmt ein Koordinator keine Aufgaben. Den Volltext der TRBS 2121 T1 finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) und in der SiGeROM-Fachbibliothek im Schritt 5.3.
Oktober 2009: Aktualisierung des Baustellenaushangs
Der Baustellenaushang dient der verständlichen Darstellung der Arbeitsschutzgrundsätze auf der Baustelle. Mit ihm können Sie außerdem sich und Ihren Bauherrn präsentieren.
Durch die Verwendung von CorelDraw® ist eine Vektorisierung des Baustellenaushangs möglich, die es Ihnen erlaubt das Dokument auf nahezu jedes Format anzupassen, ohne dass es dabei zu Unschärfen kommt. Dank der verbesserten Corel-Integrationsmöglichkeiten wurden im Baustellenaushang die Vorankündigung, die Baustellenordnung und der Alarmplan als Word-Dokument eingebettet. Somit kann jetzt die Bearbeitung auch mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm erfolgen.
Da CorelDraw® aber kein Standardprogramm ist, steht eine alternative Bearbeitungsmöglichkeit für Microsoft® Excel zur Verfügung. Hier wurden neben den Aktualisierungen außerdem die Austauschmöglichkeiten für einzelne Symbole optimiert.
Durch die Verwendung von CorelDraw® ist eine Vektorisierung des Baustellenaushangs möglich, die es Ihnen erlaubt das Dokument auf nahezu jedes Format anzupassen, ohne dass es dabei zu Unschärfen kommt. Dank der verbesserten Corel-Integrationsmöglichkeiten wurden im Baustellenaushang die Vorankündigung, die Baustellenordnung und der Alarmplan als Word-Dokument eingebettet. Somit kann jetzt die Bearbeitung auch mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm erfolgen.
Da CorelDraw® aber kein Standardprogramm ist, steht eine alternative Bearbeitungsmöglichkeit für Microsoft® Excel zur Verfügung. Hier wurden neben den Aktualisierungen außerdem die Austauschmöglichkeiten für einzelne Symbole optimiert.
Oktober 2009: General-SiGe-Plan in englischer Sprache
Infolge der Öffnung des europäischen Binnenmarktes und in Zeiten der Globalisierung arbeiten auf deutschen Baustellen Leute aus ganz verschiedenen Ländern. Als Koordinator/in werden Sie sicherlich schon Ihre Erfahrung mit ausländischen Beschäftigten gemacht haben. Aber auch internationale Investoren als Bauherren machen es erforderlich, nicht nur auf deutsch zu kommunizieren. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, können Sie nun Ihren SiGe-Plan in englischer Sprache auf der Baustelle aushängen bzw. zu hinterlegen. Der General-SiGe-Plan liefert Ihnen dazu die passende Vorlage. Im Einklang mit den deutschen Vorgaben wurden nicht nur die Gewerke, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ins Englische übertragen, sondern auch die Auszüge aus der Baustellenordnung, die Verhaltensregeln für den Gefahrfall und die Symbolbezeichnungen.
Oktober 2009: Aktualisierung und 4 neue Beispiele für den General-SiGe-Plan
Aus dem Feedback der Anwender wissen wir, dass sich der General-SiGe-Plan einer großen Beliebtheit erfreut. Für die Ausgangsvorlage wurde das Layout durch eine farbliche Gestaltung der Spalten für die Schutzmaßnahmen optimiert. Außerdem wurden bei der Zuordnung der Datenblätter (GM) Kommentarfelder hinterlegt und Verlinkungen vorgenommen. Alle bisherigen Beispielpläne wurden dem neuen Layout angepasst. Außerdem stehen nun vier neue Beispiele zur Verfügung. Dabei handelt es sich um den Bau eines Einkaufsmarktes, die Errichtung eines Heizkraftwerkes, die Errichtung von Stallungen und den Bau von Rohrfernleitungen (Pipeline).
September 2009: Neue und aktualisierte Hilfen und Links
Die SiGeROM hält für ihre Anwender zu jedem Schritt neben den Vorlagedokumenten auch Hilfen und Links bereit. Diese wurden nun erweitert und aktualisiert. So findet man jetzt beispielsweise im Schritt 5.3 einen Verweis auf Hilfen zum Thema "Verkehrssicherung auf Baustellen". Aber auch die Gefährdungsbeurteilungen der BG Bau, das Projekt "Leitbild Gute Koordination", ein AMS-Handbuch und das SCC-Sekretariat sind nun auf der SiGeROM verlinkt. Außerdem können Sie im Schritt 5.4, in dem es um die arbeitsschutzgerechte Ausschreibung geht, die wichtigen Ausschreibungs-Portale (Heinze, DIN, ais) ansteuern.
September 2009: Neu in der SiGeROM: Referenz-Datenblatt
Zur besseren Einschätzung der Eignung eines Anbieters werden durch den Bauherrn oftmals Referenzen abgefragt. Hierzu sind die Projekte, die erfolgreich koordiniert worden, chronologisch oder nach anderen Kriterien (z.B. Art des Bauvorhabens), aufzulisten. Im Zuge der Projektbearbeitung mittels SiGeROM haben Sie eine Reihe der dafür benötigten Daten bereits erzeugt. Daher ist es nur konsequent, diese Informationen gleich für Ihre nächste Empfehlung zu nutzen.
Im Schritt 11 der SIGeROM steht Ihnen im Fenster "Arbeitshilfen" nun ein Referenz-Datenblatt (wahlweise im Hoch- oder Querformat) zur Verfügung. Haben Sie während Projektphase die jeweiligen Datenbankfelder in den einzelnen SiGeROM-Schritten ausgefüllt, müssen Sie nur noch die Kurzbeschreibung und ggf. besondere Bemerkungen individuell eintragen sowie ein oder mehrere Fotos bzw. Grafiken einfügen.
Im Schritt 11 der SIGeROM steht Ihnen im Fenster "Arbeitshilfen" nun ein Referenz-Datenblatt (wahlweise im Hoch- oder Querformat) zur Verfügung. Haben Sie während Projektphase die jeweiligen Datenbankfelder in den einzelnen SiGeROM-Schritten ausgefüllt, müssen Sie nur noch die Kurzbeschreibung und ggf. besondere Bemerkungen individuell eintragen sowie ein oder mehrere Fotos bzw. Grafiken einfügen.
September 2009: Praxishilfen der INQA-Bauen-Partner
INQA-Bauen ist eine nationale Initiative aller Partner der Bauwirtschaft. Dazu zählen Sozialpartner, Bauherrenverbände, Fachverbände, Bund, Länder und Unternehmen. Das im Rahmen dieser Initiative entstandene Referenzinstrument CASA-bauen ermöglicht den Anwendern die Organisation ihres Unternehmens und die Organisation einer Baustelle systematisch und geplant anzugehen. Dafür stehen den Anwendern eine Reihe von Praxishilfen als Word-, Excel oder pdf-Dateien zur Verfügung. (www.casa-bauen.de)
Schnittstellen zur Koordination nach BaustellV ergeben sich u.a. im Rahmen der Beurteilung der Eignung eines Auftragnehmers (Schritt 8.1 der SIGeROM)
Schnittstellen zur Koordination nach BaustellV ergeben sich u.a. im Rahmen der Beurteilung der Eignung eines Auftragnehmers (Schritt 8.1 der SIGeROM)
August 2009: Neues Internet-Portal zur Gefährdungsbeurteilung
Unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort ihr neues Onlineportal zur Gefährdungsbeurteilung an. Es soll der Unterstützung bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung dienen. Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken: Basiswissen, Handlungshilfen, Expertenwissen und Service.
Auch für Koordinatoren kann dieses Portal interessante Informationen liefern, wenn es z.B. um die Beurteilung der Gefährdung bei Bautätigkeiten geht.
Auch für Koordinatoren kann dieses Portal interessante Informationen liefern, wenn es z.B. um die Beurteilung der Gefährdung bei Bautätigkeiten geht.
Juli 2009: Auch ein Erfolg der Koordinatoren: Rekordtief bei den Arbeitsunfällen in der Bauwirtschaft
Die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen ist im Jahre 2008 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Wie die BG BAU verlautbaren ließ, wurden demnach insgesamt 120.605 Arbeitsunfälle registriert. Das waren 1,3 Prozent weniger als im Jahre 2007. Die positive Entwicklung spiegelt sich auch bei den tödlichen Unfällen wider: Mit 123 Menschen kamen im Jahr 2008 14 weniger bei der Arbeit ums Leben als im Jahr davor.
Noch interessanter wird der Vergleich mit den Unfallzahlen von vor 10 Jahren, also dem Jahr der Einführung der Baustellenverordnung. Hier verringerten sich die absoluten Unfallzahlen um 58 Prozent, die Unfallquote sank um 45,5 Prozent. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 133 ab.
Hauptursachen für die Unfälle sind nach Angaben der BG Bau Abstürze von Gerüsten, Dächern und Leitern sowie Stolper- und Rutschunfälle. Aber auch der Verlust der Kontrolle über Maschinen, Transportmittel, Fördermittel oder Handwerkzeuge zu einer Reihe von Unfällen.
Noch interessanter wird der Vergleich mit den Unfallzahlen von vor 10 Jahren, also dem Jahr der Einführung der Baustellenverordnung. Hier verringerten sich die absoluten Unfallzahlen um 58 Prozent, die Unfallquote sank um 45,5 Prozent. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 133 ab.
Hauptursachen für die Unfälle sind nach Angaben der BG Bau Abstürze von Gerüsten, Dächern und Leitern sowie Stolper- und Rutschunfälle. Aber auch der Verlust der Kontrolle über Maschinen, Transportmittel, Fördermittel oder Handwerkzeuge zu einer Reihe von Unfällen.
Juni 2009: Aktueller Leitfaden "Ingenieurmethoden des Brandschutzes"
Die Vereinigung zur Förderung des Deutsches Brandschutzes e.V. (vfdb) hat sich mit ihrem Referat 4 zum Ziel gesetzt, die in den letzten 10 bis 15 Jahren entwickelten modernen Ingenieurmethoden des Brandschutzes aufzubereiten und der Praxis in Form eines Leitfadens zur Verfügung zu stellen. Darin werden die für die Praxis des vorbeugenden Brandschutzes in Deutschland bedeutsamen ingenieurmäßigen Nachweise zusammenfassend beschrieben und sachgerechte Anwendungen anhand typischer Beispiele erläutert. Der Leitfaden soll dazu beitragen, die bisher noch sehr uneinheitlichen Vorgehensweisen und Annahmen bei der Anwendung ingenieurmäßiger Nachweise im Rahmen von Brandschutzkonzepten zu harmonisieren und Fehlanwendungen, z.B. durch Verlassen des abgesicherten Anwendungsbereiches oder Verwenden unzutreffender Eingangsdaten, zu vermeiden.
Die neuste Ausgabe (Mai 2009) des Leitfadens steht zum Download auf den Seiten des Braunschweiger Instituts für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz bereit. Ein entsprechender Hyperlink befindet sich auch im Schritt 5.2 der SiGeROM.
Die neuste Ausgabe (Mai 2009) des Leitfadens steht zum Download auf den Seiten des Braunschweiger Instituts für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz bereit. Ein entsprechender Hyperlink befindet sich auch im Schritt 5.2 der SiGeROM.
Mai 2009: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und ihre Auswirkungen für Koordinatoren
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde einer tiefgreifenden rechtlichen Veränderung unterzogen. Auch wenn für Sie als Koordinator/in dieses Themenfeld bislang kaum eine Rolle spielte, lohnt sich dennoch ein Blick auf die neue Rechtslage. Die Auswirkungen werden auch die Beschäftigten auf den Baustellen erreichen. Und da das Ziel der Baustellenverordnung die wesentliche Verbesserung von Sicherheit u n d Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen ist, sollten auch Koordinatoren wissen, welche Pflichten die Auftragnehmer hinsichtlich einer ausreichenden arbeitsmedizinischen Vorsorge für Ihre Beschäftigten haben.
Die SiGeROM enthält dazu im Schritt 9.2 "Integration der Auftragnehmerdokumentation" in der Fachbibliothek einen Artikel bereit. Er zeigt auf, welche Ziele die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt, welche Auswirkungen die neue Verordnung hat und in welchen Situationen die Koordinatoren wissen müssen, welche Anforderungen die am Bau Beteiligten zu erfüllen haben.
Die SiGeROM enthält dazu im Schritt 9.2 "Integration der Auftragnehmerdokumentation" in der Fachbibliothek einen Artikel bereit. Er zeigt auf, welche Ziele die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt, welche Auswirkungen die neue Verordnung hat und in welchen Situationen die Koordinatoren wissen müssen, welche Anforderungen die am Bau Beteiligten zu erfüllen haben.
Februar 2009: Aktualisierung der Inhalte
Ihre SiGeROM wurde wieder zeitnah auf den aktuellen Stand gebracht. Dazu erhalten Sie ein kostenfreies Update.
So wurde z.B. auf die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit einem überarbeiteten Datenblatt für grundsätzliche Maßnahmen (Schritt 5.5 der SiGeROM) reagiert.
Mit der Datei "A 178 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" sind Sie über die aktuelle Rechtslage in einer Übersicht informiert.
Außerdem wurden in den Vorlagen und Beispielen des General-SiGePlans die Spalten der Schutzmaßnahmen farblich neu gestaltet, um eine bessere Orientierung im Plan zu gewährleisten. Schließlich erfolgte auch im SiGe-Plan Textteil (Baustellenordnung) eine Aktualisierung der anzuwendenden Abeitsschutzvorschriften.
So wurde z.B. auf die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit einem überarbeiteten Datenblatt für grundsätzliche Maßnahmen (Schritt 5.5 der SiGeROM) reagiert.
Mit der Datei "A 178 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" sind Sie über die aktuelle Rechtslage in einer Übersicht informiert.
Außerdem wurden in den Vorlagen und Beispielen des General-SiGePlans die Spalten der Schutzmaßnahmen farblich neu gestaltet, um eine bessere Orientierung im Plan zu gewährleisten. Schließlich erfolgte auch im SiGe-Plan Textteil (Baustellenordnung) eine Aktualisierung der anzuwendenden Abeitsschutzvorschriften.
Januar 2009: Anwendertag am 2. April 2009
Bauen ist ein komplexer Vorgang. Die SiGe-Koordination, die diesen Prozess von der Planung über die Ausführung bis hin zur späteren Nutzung der baulichen Anlage begleitet, spiegelt diese Komplexität wider. Dementsprechend ist auch die SiGe-ROM mit ihrer durchgängigen Systematik eine umfangreiche Software.
Wir bieten Ihnen daher zu Ihrer Aus- und Weiterbildung, aber auch als Erfahrungsaustausch von Koordinatoren regelmäßig einen Anwendertag zur SiGe-ROM an. Hier haben Sie die Möglichkeit, spezielle Anwendungen der Arbeitshilfen anhand von Praxisbeispielen kennen zu lernen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Erlernen und Vertiefen der effektiven Erstellung von SiGe-Plänen mit Microsoft-Project. Gerne besprechen wir auch Ihre Beispiele und nehmen dabei Ihre Anregungen und Hinweise auf.
Der nächste Anwendertag fällt auf Donnerstag, den 2.April 2009. Sichern Sie sich noch heute Ihren Seminarplatz über sigerom.de, da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist.
Wir bieten Ihnen daher zu Ihrer Aus- und Weiterbildung, aber auch als Erfahrungsaustausch von Koordinatoren regelmäßig einen Anwendertag zur SiGe-ROM an. Hier haben Sie die Möglichkeit, spezielle Anwendungen der Arbeitshilfen anhand von Praxisbeispielen kennen zu lernen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Erlernen und Vertiefen der effektiven Erstellung von SiGe-Plänen mit Microsoft-Project. Gerne besprechen wir auch Ihre Beispiele und nehmen dabei Ihre Anregungen und Hinweise auf.
Der nächste Anwendertag fällt auf Donnerstag, den 2.April 2009. Sichern Sie sich noch heute Ihren Seminarplatz über sigerom.de, da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist.
Dezember 2008: SiGeROM Vorstellung im Ingenieurblatt
Dezember 2008: Update - Neue Adressen der Arbeitsschutzbehörden
Nicht nur das Arbeitsschutzrecht durchläuft einen rasanten Veränderungsprozess. Auch die staatlichen Aufsichtsbehörden sind aufgrund von Umstrukturierungen, Umzügen oder telefonischen Neuanschlüssen "in ständiger Bewegung". So ist z.B. in Sachsen aus dem Regierungspräsidium die Landesdirektion jeweils mit einer Abteilung Arbeitsschutz geworden. Auch die Aufsichtsbezirke haben sich reformbedingt geändert. In Hessen ist die Bad Hersfelder Außenstelle des Regierungspräsidiums Kassel umgezogen. Der staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein wird jetzt unter dem Dach der Unfallkasse Nord abgewickelt. Das sind nur einige Änderungen bei den Aufsichtsbehörden.
Da im Rahmen der Baustellenverordnung eine Vorankündigung spätestens 14 Tage vor Baubeginn an die zuständige Behörde übermittelt werden muss, enthält die SiGeROM im Schritt 1.2 den Adresspool für alle Arbeitsschutzbehörden Deutschlands. Hier können Sie nach Bundesländern und Aufsichtsbezirken geordnet, die richtige Adresse und Telefonnummer recherchieren.
Wir haben auf die Veränderungen prompt reagiert und die Behördenadressen aktualisiert. Damit haben die SiGeROM-Anwender wieder die Nase vorn, denn eine vergleichbare Übersicht mit dieser Aktualität findet man sonst nirgendwo.
SiGeROM6 Anwender erhalten die neuen Adressen kostenfrei als Update. Dazu ist lediglich ein freier Internetzugang erforderlich. Beim nächsten Programmstart stehen Ihnen dann die aktuellen Adressen zur Verfügung.
Da im Rahmen der Baustellenverordnung eine Vorankündigung spätestens 14 Tage vor Baubeginn an die zuständige Behörde übermittelt werden muss, enthält die SiGeROM im Schritt 1.2 den Adresspool für alle Arbeitsschutzbehörden Deutschlands. Hier können Sie nach Bundesländern und Aufsichtsbezirken geordnet, die richtige Adresse und Telefonnummer recherchieren.
Wir haben auf die Veränderungen prompt reagiert und die Behördenadressen aktualisiert. Damit haben die SiGeROM-Anwender wieder die Nase vorn, denn eine vergleichbare Übersicht mit dieser Aktualität findet man sonst nirgendwo.
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Dezember 2008: Verpuffung bei Heizungsarbeiten
Bei Arbeiten an der Heizungsanlage eines Bürogebäudes sind am 2. Dezember 2008 in Weidenau sechs Menschen teils schwer verletzt worden. Ein 53 Jahre alter Monteur musste auf der Intensivstation des Siegener Kreiskrankenhauses behandelt werden.
Beim Austausch eines Heißwasserboilers im Heizungskeller des Verwaltungstraktes einer Weidenauer Firma war es um 15.12 Uhr zu einer Verpuffung gekommen. Wie vor Ort von der Heizungsbaufirma angegeben wurde, hatte sich Öl in der Abdeckhaube des Ölbrenners nach Arbeiten mit dem Schneidbrenner entzündet.
Zwei Kollegen des 53-jährigen Monteurs, die in diesem Moment mit Arbeiten vor der Firma beschäftigt waren, hörten zuerst den Knall der Verpuffung und dann Hilferufe. Nachdem sie ihren Kollegen zur Hilfe geeilt waren, mussten beide ebenfalls mit Rauchvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden. Leichte Rauchvergiftungen erlitten auch drei Mitarbeiter des Weidenauer Unternehmens. Rund 30 Feuerwehrleute sowie zahlreiche weitere Rettungskräfte waren an der Industriestraße im Einsatz. Der Brand richtete nach ersten Schätzungen mehr als 10000 Euro Schaden an. Das Amt für Arbeitsschutz und die Kriminalpolizei nahmen die Ermittlungen zur Unglücksursache vor Ort auf. (Quelle: Siegener Zeitung, Münsterländische Volkszeitung)
Anmerkung der Redaktion: Bei Installationsarbeiten kommt es immer wieder zu Bränden und/oder Explosionen. Daher sollte ein Koordinator im Rahmen seiner SiGe-Planung diese Gefährdung erkennen und den Nachweis geeigneter Schutzmaßnahmen von den betreffenden Auftragnehmern einfordern. Die SiGe-ROM enthält in den Gewerklisten, der Baustellenordnung und den SiGe-Plan-Bausteinen die entsprechenden Textpassagen. Ein weiteres Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Schweißerlaubnisschein, den Sie als Koordinator als Vorlage für den Auftragnehmer ebenfalls auf der SiGeROM finden.
Beim Austausch eines Heißwasserboilers im Heizungskeller des Verwaltungstraktes einer Weidenauer Firma war es um 15.12 Uhr zu einer Verpuffung gekommen. Wie vor Ort von der Heizungsbaufirma angegeben wurde, hatte sich Öl in der Abdeckhaube des Ölbrenners nach Arbeiten mit dem Schneidbrenner entzündet.
Zwei Kollegen des 53-jährigen Monteurs, die in diesem Moment mit Arbeiten vor der Firma beschäftigt waren, hörten zuerst den Knall der Verpuffung und dann Hilferufe. Nachdem sie ihren Kollegen zur Hilfe geeilt waren, mussten beide ebenfalls mit Rauchvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden. Leichte Rauchvergiftungen erlitten auch drei Mitarbeiter des Weidenauer Unternehmens. Rund 30 Feuerwehrleute sowie zahlreiche weitere Rettungskräfte waren an der Industriestraße im Einsatz. Der Brand richtete nach ersten Schätzungen mehr als 10000 Euro Schaden an. Das Amt für Arbeitsschutz und die Kriminalpolizei nahmen die Ermittlungen zur Unglücksursache vor Ort auf. (Quelle: Siegener Zeitung, Münsterländische Volkszeitung)
Anmerkung der Redaktion: Bei Installationsarbeiten kommt es immer wieder zu Bränden und/oder Explosionen. Daher sollte ein Koordinator im Rahmen seiner SiGe-Planung diese Gefährdung erkennen und den Nachweis geeigneter Schutzmaßnahmen von den betreffenden Auftragnehmern einfordern. Die SiGe-ROM enthält in den Gewerklisten, der Baustellenordnung und den SiGe-Plan-Bausteinen die entsprechenden Textpassagen. Ein weiteres Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Schweißerlaubnisschein, den Sie als Koordinator als Vorlage für den Auftragnehmer ebenfalls auf der SiGeROM finden.
Oktober 2008: EU-Kommission plant generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz
Nach Informationen der "WirtschaftsWoche" plant die EU-Kommission ein generelles Rauchverbot an Arbeitsplätzen. Wie das Magazin mit Verweis auf Kommissionskreise in Brüssel berichtete, will Sozialkommissar Vladimir Spidla Anfang kommenden Jahres eine entsprechende Richtlinie vorlegen. Damit würde das Rauchverbot über eine Arbeitsschutzvorschrift umgesetzt werden. Die Richtlinie, die vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen werden muss, wird dann Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung des Rauchens am Arbeitsplatz enthalten. Damit würde das Rauchen an allen Orten untersagt werden, wo Menschen erwerbstätig sind. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass Rauchen auch auf Baustellen verboten wäre. Und auch das strittige Thema des Rauchens in Kneipen, Restaurants und Diskotheken könnte dann europaweit einheitlich geregelt werden.
Da alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, mit einer gewissen Umsetzungsfrist die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht zu überführen, wäre in Deutschland eine Präzisierung der Arbeitsstättenverordnung denkbar. Doch bevor es soweit ist, muss der Vorschlag des EU-Kommissars erst einmal einige parlamentarische und rechtliche Hürden nehmen.
Da alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, mit einer gewissen Umsetzungsfrist die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht zu überführen, wäre in Deutschland eine Präzisierung der Arbeitsstättenverordnung denkbar. Doch bevor es soweit ist, muss der Vorschlag des EU-Kommissars erst einmal einige parlamentarische und rechtliche Hürden nehmen.
Oktober 2008: Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die "Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge" hat am 10.10.2008 des Bundesrat passiert und damit die letzte parlamentarische Hürde genommen. Ziel ist es, rechtlich einwandfreie, systematische und transparente Rechtsgrundlagen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu schaffen. Die bisherigen Vorschriften dazu waren in verschiedenen staatlichen Verordnungen und in der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) der Unfallversicherungsträger zu finden gewesen.
Die Verordnung bezweckt außerdem eine Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen, die heute bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge noch zu wenig Beachtung fänden. Dies betreffe z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, die rund ein Viertel der Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen verursachten.
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird also auch alle Unternehmen betreffen, die auf Baustellen tätig sind. Schnittstellen zur Koordination ergeben sich u.a. immer dann, wenn Auftragnehmer für bestimmte, besonders gefährliche Arbeiten die Eignung ihres Personals nachweisen sollen.
Neben der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können die Verordnung und die Parlamentsmaterialien unter www.bundesrat.de eingesehen werden.
Die Verordnung bezweckt außerdem eine Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen, die heute bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge noch zu wenig Beachtung fänden. Dies betreffe z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, die rund ein Viertel der Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen verursachten.
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird also auch alle Unternehmen betreffen, die auf Baustellen tätig sind. Schnittstellen zur Koordination ergeben sich u.a. immer dann, wenn Auftragnehmer für bestimmte, besonders gefährliche Arbeiten die Eignung ihres Personals nachweisen sollen.
Neben der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können die Verordnung und die Parlamentsmaterialien unter www.bundesrat.de eingesehen werden.
Oktober 2008: Vortragsfolien "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern"
Der Verein Deutscher Revisions-Ingenieure e. V. - VDRI setzt sich aus Aufsichtspersonen sowie anderen Experten für Arbeitssicherheit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammen und stellt auf seinen Internetseiten Fachinformationen zur Verfügung.
Am 11.09.2008 referierte Herr Kluger von der BG BAU, über "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern". Die dabei verwendeten 44 Vortragsfolien stehen als PDF-Download kostenfrei auf den Seiten des VDRI (www.vdri.de) bereit.
Link: Vortragsfolien als PDF Download
Link: Vortragsfolien als PDF Download
Oktober 2008: Arbeitsschutz Mit System - AMS-Handbuch
Anlässlich des Arbeitsschutztages Sachsen-Anhalt am 24.September in Schönebeck, wurde durch die Ministerin Gerlinde Kuppe ein Sonderpreis Arbeitsschutz 2008 für das AMS-Handbuch vergeben.
Preisträger ist die Firma BLUME, die mit diesem Produkt einen neuen Qualitätsstandard im Arbeitsschutz setzt. Das branchenorientierte System wird u.a. in der Bauwirtschaft Anwendung finden. Damit hat der SiGe-Koordinator auf einer Baustelle erstmals ein erkennbares Qualitätsmerkmal und die Möglichkeit der Datengewinnung für die SiGe-Planung.
Mehr Infos auf www.AMS-Handbuch.de
Preisträger ist die Firma BLUME, die mit diesem Produkt einen neuen Qualitätsstandard im Arbeitsschutz setzt. Das branchenorientierte System wird u.a. in der Bauwirtschaft Anwendung finden. Damit hat der SiGe-Koordinator auf einer Baustelle erstmals ein erkennbares Qualitätsmerkmal und die Möglichkeit der Datengewinnung für die SiGe-Planung.
Mehr Infos auf www.AMS-Handbuch.de
September 2008: Neue Kennzeichnungen für Gefahrstoffe
Das Europäische Parlament hat eine neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, GHS, verabschiedet. Der Begriff "GHS" steht dabei für "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals". Mit dieser Verordnung soll für Europa der Grundstein für eine weltweit einheitliches Kennzeichnungs- und Klassifizierungssystem gelegt werden. Konkret bedeutet es, dass wir uns nach Ablauf von Übergangsfristen von den orange-schwarzen Gefahrensymbolen verabschieden können. Welche Symbole an deren Stele treten, können Sie u.a. auf den Seiten des Umweltbundesamtes (www.uba.de) nachlesen.
September 2008: Sicherheit bei Abbrucharbeiten
Das Gefährdungspotenzial ist in der Abbruchbranche deutlich höher als in anderen Gewerbebereichen. Der Deutsche Abbruchverband hat sich zusammen mit der BG Bau und der BGF dass Ziel gesetzt, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Abbruch-, Entkernungs- und Sanierungsarbeiten nachhaltig zu verankern.
Daher stehen auf den Internetseiten des Verbandes zahlreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung. Es geht dabei um sowohl um die Arbeitssicherheits-Vorbereitung der Unternehmen, als auch um Anforderungen an Verdingungsunterlagen oder um Aufgaben und Verantwortung des Bauherrn. Das Muster einer umfangreichen Abbruchanweisung ist auch dabei. Der Download erfolgt unter www.deutscher-abbruchverband.de .
Daher stehen auf den Internetseiten des Verbandes zahlreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung. Es geht dabei um sowohl um die Arbeitssicherheits-Vorbereitung der Unternehmen, als auch um Anforderungen an Verdingungsunterlagen oder um Aufgaben und Verantwortung des Bauherrn. Das Muster einer umfangreichen Abbruchanweisung ist auch dabei. Der Download erfolgt unter www.deutscher-abbruchverband.de .
August 2008: INQA-Bauen: Neue Qualität am Bau
Mit dem Begriff INQA-Bauen wird nicht jeder Koordinator sofort etwas anzufangen wissen. Es handelt sich hierbei um die Initiative Neue Qualität des Bauens. Sie versteht sich als eine Plattform, die die deutsche Bauwirtschaft in den Themenfelder Bauqualität, Unternehmenskultur und auch Arbeitsschutzorganisation unterstützen will.
Doch was hat diese Initiative mit der Koordination nach BaustellV zu tun?
Zunächst einmal hat sich INQA-Bauen zum Ziel gesetzt, Sicherheit und Gesundheit als wesentliche Teile der Qualität der Arbeit zu fördern. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass sich unter dem Dach von INQA-Bauen Partner zusammengefunden haben, wie sie sonst nirgendwo im Baubereich zu finden sind. Die Liste reicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über die Bauindustrieverbände, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer, Handwerkskammern, Fachverbände bis hin zu namhaften Bauunternehmen. Auch Koordinatoren sind in diesem Initiativkreis eingebunden. So ist z.B. die Blume GmbH ein Partner von INQA-Bauen. Die SiGeROM stellt daher für ihre Anwender im Schritt 8.2 "Arbeitsschutzorganisation" den Bezug zu INQA-Bauen her. An dieser Stelle stehen dem Koordinator Arbeitshilfen zur Verfügung, die es ihm erlauben, sich in einem, mit den Bauherren abgestimmten Verfahren, einen Überblick über die Arbeitsschutzorganisation des potentiellen Auftragnehmers zu verschaffen. Dazu steht z.B. die Bietererklärung bereit.
Bei Unternehmen mit nachgewiesener Organisation kann auf eine solche Erklärung verzichtet werden. Der Nachweis erfolgt hier in der Regel über die Bescheinigung eines eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Für ein AMS gibt es keine standardisierten ISO-Norm-vorgaben wie im Qualitäts- oder Umweltbereich. Daher kommen Systeme wie z.B. SCC, OHRIS oder OHSAS zum Einsatz (siehe auch www.ams-handbuch.de).
In dieser Reihe kann sich auch die INQA-Praxishilfe CASA-bauen einreihen. Die Bezeichnung CASA steht für Chancen ausloten - systematisch arbeiten. CASA-bauen ist kein zertifiziertes Managementsystem, aber es will kleinen und mittelständischen Bauunternehmen ermöglichen, ihre Arbeitsabläufe systematisch zu analysieren und erfolgreich zu gestalten. Dazu werden die Themen Qualität, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Kundenorientierung sowie Fehlervermeidung näher beleuchtet, um somit Schwachstellen im Bauablauf zu finden, Verbesserungen in den Arbeitsabläufen einzuleiten und die vorhandenen Ressourcen in den Unternehmen besser zu nutzen. Genauere Informationen findet man dazu im Internet unter www.casa-bauen.de.
Alle Unternehmen, die ihre CASA-bauen-Selbstbewertung und -Selbsterklärung vorgenommen haben, werden öffentlich unter www.gute-bauunternehmen.de aufgelistet.
Doch was hat diese Initiative mit der Koordination nach BaustellV zu tun?
Zunächst einmal hat sich INQA-Bauen zum Ziel gesetzt, Sicherheit und Gesundheit als wesentliche Teile der Qualität der Arbeit zu fördern. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass sich unter dem Dach von INQA-Bauen Partner zusammengefunden haben, wie sie sonst nirgendwo im Baubereich zu finden sind. Die Liste reicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über die Bauindustrieverbände, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer, Handwerkskammern, Fachverbände bis hin zu namhaften Bauunternehmen. Auch Koordinatoren sind in diesem Initiativkreis eingebunden. So ist z.B. die Blume GmbH ein Partner von INQA-Bauen. Die SiGeROM stellt daher für ihre Anwender im Schritt 8.2 "Arbeitsschutzorganisation" den Bezug zu INQA-Bauen her. An dieser Stelle stehen dem Koordinator Arbeitshilfen zur Verfügung, die es ihm erlauben, sich in einem, mit den Bauherren abgestimmten Verfahren, einen Überblick über die Arbeitsschutzorganisation des potentiellen Auftragnehmers zu verschaffen. Dazu steht z.B. die Bietererklärung bereit.
Bei Unternehmen mit nachgewiesener Organisation kann auf eine solche Erklärung verzichtet werden. Der Nachweis erfolgt hier in der Regel über die Bescheinigung eines eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Für ein AMS gibt es keine standardisierten ISO-Norm-vorgaben wie im Qualitäts- oder Umweltbereich. Daher kommen Systeme wie z.B. SCC, OHRIS oder OHSAS zum Einsatz (siehe auch www.ams-handbuch.de).
In dieser Reihe kann sich auch die INQA-Praxishilfe CASA-bauen einreihen. Die Bezeichnung CASA steht für Chancen ausloten - systematisch arbeiten. CASA-bauen ist kein zertifiziertes Managementsystem, aber es will kleinen und mittelständischen Bauunternehmen ermöglichen, ihre Arbeitsabläufe systematisch zu analysieren und erfolgreich zu gestalten. Dazu werden die Themen Qualität, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Kundenorientierung sowie Fehlervermeidung näher beleuchtet, um somit Schwachstellen im Bauablauf zu finden, Verbesserungen in den Arbeitsabläufen einzuleiten und die vorhandenen Ressourcen in den Unternehmen besser zu nutzen. Genauere Informationen findet man dazu im Internet unter www.casa-bauen.de.
Alle Unternehmen, die ihre CASA-bauen-Selbstbewertung und -Selbsterklärung vorgenommen haben, werden öffentlich unter www.gute-bauunternehmen.de aufgelistet.
Juli 2008: Unterstützung für das Stiefkind des Koordinators
(mg) Obwohl ihre Zusammenstellung eine Grundleistung des Koordinators ist, sucht man nach der "Unterlage für spätere Arbeiten" bei vielen realisierten Bauvorhaben vergebens. Die Ursachen dafür sind sehr vielschichtig.
Die Arbeiten zum Zusammenstellen einer solchen Dokumentation können durchaus zeitaufwändig sein. Oft sind Koordinatoren aber auch unsicher, weil das Ergebnis "nur" eine Seite umfasst. Das muss fachlich überhaupt nicht falsch sein, führt aber auch beim Auftraggeber oft zu Zweifeln, ob das schon alles sein soll.
Um den Koordinatoren diese nachvollziehbaren Sorgen zu nehmen, stehen dem Koordinator mit der SiGeROM nun Arbeitshilfen zur Verfügung, die sogar über die Anforderungen der RAB 32 hinausgehen und doch mit überschaubarem Aufwand erstellt werden können.
Es handelt sich dabei um ein Dokumentenpaket, dass aus Vorbemerkungen, Kurzbeschreibung, Beteiligtenliste, allgemeinen Arbeitsschutzhinweisen für spätere Auftragnehmer und Bauteilkatalogen besteht. Diese Kataloge bilden das fachliche Kernstück und stehen für die Bereiche Außenanlagen, Fassade, Dach, Innenbereiche, Straße und Brücke zur Verfügung. Sie enthalten bereits die Angaben zu den Regel-Schutzmaßnahmen an der baulichen Anlage.
Ergänzen kann der Koordinator die Unterlage mit den Formblättern "Grundsätzliche Maßnahmen (GM)" und konkreten Wartungsanweisungen oder Produktinformationen der Hersteller.
Die Arbeiten zum Zusammenstellen einer solchen Dokumentation können durchaus zeitaufwändig sein. Oft sind Koordinatoren aber auch unsicher, weil das Ergebnis "nur" eine Seite umfasst. Das muss fachlich überhaupt nicht falsch sein, führt aber auch beim Auftraggeber oft zu Zweifeln, ob das schon alles sein soll.
Um den Koordinatoren diese nachvollziehbaren Sorgen zu nehmen, stehen dem Koordinator mit der SiGeROM nun Arbeitshilfen zur Verfügung, die sogar über die Anforderungen der RAB 32 hinausgehen und doch mit überschaubarem Aufwand erstellt werden können.
Es handelt sich dabei um ein Dokumentenpaket, dass aus Vorbemerkungen, Kurzbeschreibung, Beteiligtenliste, allgemeinen Arbeitsschutzhinweisen für spätere Auftragnehmer und Bauteilkatalogen besteht. Diese Kataloge bilden das fachliche Kernstück und stehen für die Bereiche Außenanlagen, Fassade, Dach, Innenbereiche, Straße und Brücke zur Verfügung. Sie enthalten bereits die Angaben zu den Regel-Schutzmaßnahmen an der baulichen Anlage.
Ergänzen kann der Koordinator die Unterlage mit den Formblättern "Grundsätzliche Maßnahmen (GM)" und konkreten Wartungsanweisungen oder Produktinformationen der Hersteller.
Juni 2008: stoffdaten-deutschland.de
Das neue Portal www.stoffdaten-deutschland.de bietet eine vollständige Übersicht der von Bundes- oder Länderbehörden erarbeiteten Stoffdatenbanken wie dem gemeinsamen, zentralen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL), dem Informationssystem für gefährliche Stoffe (IGS) oder der Datenbank Gefahrgut. Die Stoffdatenbanken liefern Daten über chemische Substanzen, deren Eigenschaften, gefährlichen Reaktionen sowie Giftigkeit und enthalten Angaben zu Transport und Lagerung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, zur Brandbekämpfung sowie zu Arbeitsschutzregelungen und allgemeinen rechtlichen Regelungen. Die Angaben der Datenbanken können für Sicherheitsfachkräfte u.a. bei der Gewinnung von Ausgangsinformationen für die gefahrstoffbezogene Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein, die mit Hilfe von Gefahrstoff-Datenblättern dokumentiert wird.
Juni 2008: Sicherheit bei Biogasanlagen
(mg) Tödliche Arbeitsunfälle und eine Reihe von Sachschadensfällen hatte vielerorts Diskussionen über die Sicherheit in Biogasanlagen in Gang gebracht. Unter Leitung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und des UBA haben Fachleute ein Informationspapier erarbeitet. Darin sind Maßnahmen beschrieben, wie derartige Unfälle zukünftig vermeidbar sind. Hinweise auf die Gefahren durch besondere chemische und physikalische Eigenschaften der in Biogasanlagen verwendeten Einsatzstoffe sind ebenfalls enthalten. Das "Informationspapier zur Sicherheit bei Biogasanlagen" steht zum Download bereit unter: www.umweltbundesamt.de
Mai 2008: Passivrauchen ist Kündigungsgrund
(ddp, net-doktor.de) Zum Passivrauchen gezwungene Arbeitnehmer dürfen kündigen und haben einen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.
Eine von der Bundesagentur für Arbeit verhängte Sperrzeit wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund sei somit nicht zulässig. Im konkreten Fall hatte ein 43-Jähriger gekündigt, weil sein Arbeitgeber in Wetzlar das Rauchen im kompletten Betrieb zugelassen hatte und seine Intervention ohne Erfolg geblieben war.
Die gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen seien ausreichend erwiesen, von einer grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit könne daher keine Rede sein, urteilten die Darmstädter Richter und hoben damit ein erstinstanzliches Urteil auf.
Die Bundesagentur für Arbeit habe auf die Einlegung der Revision, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen war, verzichtet.
Anm. d. Red.: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt im §5 den Nichtraucherschutz ausdrücklich vor.
Eine von der Bundesagentur für Arbeit verhängte Sperrzeit wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund sei somit nicht zulässig. Im konkreten Fall hatte ein 43-Jähriger gekündigt, weil sein Arbeitgeber in Wetzlar das Rauchen im kompletten Betrieb zugelassen hatte und seine Intervention ohne Erfolg geblieben war.
Die gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen seien ausreichend erwiesen, von einer grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit könne daher keine Rede sein, urteilten die Darmstädter Richter und hoben damit ein erstinstanzliches Urteil auf.
Die Bundesagentur für Arbeit habe auf die Einlegung der Revision, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen war, verzichtet.
Anm. d. Red.: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt im §5 den Nichtraucherschutz ausdrücklich vor.
April 2008: Neue TRGS 521 für ASI-Arbeiten mit alter Mineralwolle erschienen
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im Februar 2008 die Technische Regeln (TRGS) 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle verabschiedet. Die Regel wurde der neuen Gefahrstoffverordnung angepasst und in wesentlichen Teilen neu gefasst. Wichtigste Änderung ist das nun klar definierte Konzept der Expositionskategorien.
Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Faserstaubkonzentrationen sowie der Dauer und der Häufigkeit der Tätigkeiten zu ermitteln. Darauf basierend erfolgt die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer von drei Expositionskategorien, die mit konkreten dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen verbunden sind. Die Maßnahmen werden in der TRGS kategoriebezogen aufgeführt und tabellarisch im Anhang veranschaulicht.
Die TRGS kann als pdf-Datei von den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) herunter geladen werden.
Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Faserstaubkonzentrationen sowie der Dauer und der Häufigkeit der Tätigkeiten zu ermitteln. Darauf basierend erfolgt die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer von drei Expositionskategorien, die mit konkreten dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen verbunden sind. Die Maßnahmen werden in der TRGS kategoriebezogen aufgeführt und tabellarisch im Anhang veranschaulicht.
Die TRGS kann als pdf-Datei von den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) herunter geladen werden.
April 2008: Vorankündigung in Großbritannien
Wer der Meinung ist, die Vorankündigung nach BaustellV ist eine lästige Dokumentationspflicht, die sich in Teilen nicht schlüssig erklären lässt, dem sei an dieser Stelle mal der Blick über den Ärmelkanal gewährt. In Großbritannien wurde sogenannte "CDM construction notification form" überarbeitet. Auch die englische Variante ist bei Bauvorhaben erforderlich, die mit mehr als 20 Personen länger als 30 Tage bzw. mehr als 500 Personentage dauern. Allerdings wollen die Behörden hier erheblich mehr Informationen zum Bauvorhaben wissen.
Eine Vorlagedatei finden Sie unter folgender Adresse:
www.hse.gov.uk [PDF 38KB]
Eine Vorlagedatei finden Sie unter folgender Adresse:
www.hse.gov.uk [PDF 38KB]
Februar 2008: Neue BG-Informationen der BG BAU
Im vergangenen Jahr sind von der BG Bau drei wesentliche neue Merkblätter und Handlungsanleitungen erarbeitet bzw. veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die BGI 5101 "Gerüstbauarbeiten", BGI 656 "Dacharbeiten" und die BGI 694 "Leitern und Tritte"
Die Schriften stehen im Internetportal der BG-Bau sowie in der DGUV-Rechtsdatenbank als Download zur Verfügung.
Die Schriften stehen im Internetportal der BG-Bau sowie in der DGUV-Rechtsdatenbank als Download zur Verfügung.

